MUSIC SCHOOL REMSHALDEN |
AGB Tonstudio
1. Art des Vertrages
Alle mit der Music School Remshalden geschlossenen Verträge sind reine Dienstleistungsverträge und beinhalten als solches die vom Auftraggeber in Auftrag gegebene Produktion von Tonträgern und die dazu nötige Arbeit mit dem Künstler und dem künstlerischen Produkt mittels der Music School Remshalden zugehörigen technischen und personellen Einrichtungen. Die Handhabe dieser Einrichtungen obliegt einzig der Music School Remshalden und dem Personal der Music School Remshalden. Als solches sind Beanstandungen an Art und Qualität der Dienstleistung auch nur anfechtbar, wenn diese eindeutig auf technische Mängel zurückzuführen sind.
2. Studiozeiten, Produktionsdauer
Angebote beziehen sich immer auf eine bestimme Anzahl an Arbeitsstunden oder -tagen. Ein Arbeitstag hat 8 Arbeitsstunden. Es gibt keinerlei Pauschalangebote (z.B. X Titel für X Euro). Zur Stundenerfassung führen wir einen Studio Tagesreport. Bei Arbeitsschritten bei denen der Auftraggeber nicht anwesend ist, kann der Tagesreport auch von Mitarbeitern der Music School Remshalden unterschrieben werden. Sollte eine Produktion nach der vom Auftraggeber gebuchten Zeit ohne das nachweisliche Verschulden der Music School Remshalden nicht zum Abschluss gebracht werden können, ist die Music School Remshalden nicht verpflichtet die Produktion zum Abschluss zu bringen. Terminzusagen zu Bearbeitungs- und Produktionsvorgängen erfolgen nach besten Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Bei Verzögerungen die auf technische oder terminliche Probleme Dritter wie Sprecher, Darsteller, Musiker, Kopierwerke etc. zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung.
3. Bezahlung
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart:
50% der Nettosumme des für die Produktion angestrebten Auftragsvolumens muss vor Produktionsbeginn in bar oder per Überweisung an die Music School Remshalden gezahlt werden. Die Restsumme ist bei Übergabe der Master-CD im Datenformat fällig. Vervielfältigungen, Fotos, GEMA-Gebühren, Grafik- und Layout Arbeiten sowie alle Dienstleistungen die sich nicht auf die reine Audioproduktion beziehen, müssen im Voraus bezahlt werden. Alle Rechnungsbeträge verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer.
4. Der Auftraggeber
Alle Leistungen, Lieferungen, Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Auftraggeber ist, wer die Durchführung des Auftrages - schriftlich oder mündlich - veranlasst hat, auch wenn die Rechnung auf seinen Wunsch an einen Dritten erfolgt, d. h. er haftet voll neben dem Dritten für den Rechnungsbetrag. Erfolgt die Auftragserteilung in Namen und in Rechnung eines Dritten, so ist die Music School Remshalden hierauf ausdrücklich hinzuweisen. Es besteht für die Music School Remshalden keine Verpflichtung, die Befugnis des Auftragsübermittlers zu überprüfen.
5. Termine
Wird ein - schriftlich oder mündlich – vereinbarter Produktionstermin fünf oder weniger Arbeitstage vor Produktionsbeginn durch den Auftraggeber abgesagt, wird eine Konventionalstrafe von 50% des angestrebten Nettoauftragsvolumens fällig. Erscheint der Auftraggeber nicht zum - schriftlich oder mündlich - vereinbarten Produktionstermins, werden 100% des angestrebten Nettoauftragsvolumens fällig. Dies gilt für alle zwischen Auftraggeber und Tonstudio - schriftlich oder mündlich - vereinbarten Termine, beispielsweise auch Fotosessions, Ortsbegehungen oder Konzerte. Absagen müssen immer und ohne Ausnahmen schriftlich erfolgen.
6. Auftragsbestätigung
Für die Music School Remshalden besteht die Verpflichtung zu einer schriftlichen Auftragsbestätigung nur dann, wenn dies vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt wird.
7. Einflüsse auf die Aufnahmequalität
Die Music School Remshalden ist nicht für Qualitätsprobleme verantwortlich oder haftbar zu machen, die durch Dritte oder äußere Einflüsse während oder nach der Aufnahme entstehen, insbesondere bei Aufnahmen vor Ort (z.B. Nebengeräusche, knackender Fußboden, hustende Zuschauer, Gewitter etc.). Dies gilt auch für Studioaufnahmen (z.B. Gewitter etc.).
8. Haftung für Schäden
Der Auftraggeber haftet voll für alle durch ihn oder von ihm im Rahmen des Auftrages verpflichteten mitwirkenden Personen entstanden Schäden im Studio, der technischen oder sonstigen Einrichtungen. Dies gilt ebenfalls für Schäden die bei Aufnahmen vor Ort durch Dritte (z.B. Musiker, Publikum) sowie technische sowie andere Mängel (z.B. mangelhafte Stromversorgung, Feuchtigkeit) entstehen.
9. Urheberrechtliches
Werden innerhalb der Aufträge auf Kundenwunsch geschützte Werke, Musik oder Sprache verwendet, so obliegt die Klärung etwaiger Rechte Dritter, dem Auftraggeber.
10. Mitgebrachtes Material
Haftung für mitgebrachtes und bei uns verbliebenes Ton- und Bildmaterial kann nur bis zum Materialwert des Trägermaterials und nur bis zur Höchstdauer von 3 Monaten nach Rechnungslegung übernommen werden. Für Bearbeitungsschäden an fremden Tonband- und Videoaufzeichnungen, sowie sonstiger für die Produktion genutzter fremder Datenträger haftet der Auftraggeber bis zum Umfang des Materialwertes des Trägermaterials. Überlässt der Auftraggeber zur Bearbeitung, Vorführung o. ä. unwiederbringliche oder schwer ersetzliche Ton- und Bildaufzeichnungen, so liegt das Risiko, ggfs. auch der Abschluss einer Versicherung über den Materialwert hinaus und auch die Veranlassung der Herstellung von Sicherheitskopien beim Auftraggeber.
11. Qualitätskontrolle
Der Auftraggeber ist freigestellt, eine kostenlose Überprüfung der von der Music School Remshalden bearbeiteten Tonbänder oder Kopien auf Qualität, Laufeigenschaften (etc.) im Haus und auf den Apparaturen der Music School Remshalden oder mitgebrachten eigenen Apparaten vor der Auslieferung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Beanstandungen, die sich nach Lieferungen auf fremden Apparaturen ergeben, können nur anerkannt werden, wenn der Music School Remshalden grobe Fehler gegenüber den branchenüblichen Forderungen, Normen etc. nachweisbar sind.
12. Auftragserteilung
Dem Auftraggeber obliegt es, die Unmissverständlichkeit eines Auftrags durch Kennzeichnung am zu bearbeitenden Material oder durch schriftliche Angaben sicherzustellen.
13. Vermittelnde Tätigkeiten
Vermittelnde Tätigkeiten, wie z.B. Annahme und Abgabe von Lieferungen von und zu den Kopierwerken, Post- oder Bahnexpeditionen, Vermittlung von Sprechern und Darstellern (etc.) erfolgen, wenn sie nicht ausdrücklich Gegenstand eines Produktions- oder Bearbeitungsauftrages sind, stets im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, auch wenn hierauf von Seiten der Music School Remshalden nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Für solche vermittelnden Tätigkeiten übernimmt die Music School Remshalden keinerlei Haftung und Gewähr.
14. Verzögerungen
Für Verzögerungen, die durch Verschulden der Music School Remshalden im Ablauf eines Bearbeitungs- oder Produktionsvorganges entstehen, haftet diese nur bis zur Höhe der durch die Verzögerung entstandenen Eigenleistungen. Fremdleistungen sowie mittelbare Schäden sind in der Haftung nicht eingeschlossen. Wenn keine besonderen Preisvereinbarungen getroffen werden, gelten die am Ablieferungstag gültigen Listenpreise der Music School Remshalden als vereinbart. Preise und Preislisten werden auf Befragen jederzeit zur Verfügung gestellt.
15. Fremdleistungen
Sind im Zuge einer Auftragsdurchführung Fremdleistungen erforderlich, so ist die Music School Remshalden grundsätzlich nicht für Qualität, Pünktlichkeit und Kosten dieser Leistungen verantwortlich zu machen.
16. Ton- und Textschöpfungen
Für Ton- und Textschöpfungen, die im Rahmen des Auftrags durch den Auftraggeber erstellt oder aus Archiven gestellt werden, bleiben alle Aufführungsrechte oder Vervielfältigungsrechte bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Auftrag und anderer Aufträge des Auftraggebers oder bis zur gesonderten Vereinbarung der Lizenznehmung bei der Music School Remshalden, ebenso das Eigentum am gelieferten Material.
17. Versand
Versendung und Transport von Material aller Art erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Verpackung erfolgt nach Ermessen. Sie wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
18. Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Remshalden
.
19. Salvatorische Klausel
Ist eine dieser Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Bestimmung unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und bleibt im Übrigen zu verhandeln
Alle mit der Music School Remshalden geschlossenen Verträge sind reine Dienstleistungsverträge und beinhalten als solches die vom Auftraggeber in Auftrag gegebene Produktion von Tonträgern und die dazu nötige Arbeit mit dem Künstler und dem künstlerischen Produkt mittels der Music School Remshalden zugehörigen technischen und personellen Einrichtungen. Die Handhabe dieser Einrichtungen obliegt einzig der Music School Remshalden und dem Personal der Music School Remshalden. Als solches sind Beanstandungen an Art und Qualität der Dienstleistung auch nur anfechtbar, wenn diese eindeutig auf technische Mängel zurückzuführen sind.
2. Studiozeiten, Produktionsdauer
Angebote beziehen sich immer auf eine bestimme Anzahl an Arbeitsstunden oder -tagen. Ein Arbeitstag hat 8 Arbeitsstunden. Es gibt keinerlei Pauschalangebote (z.B. X Titel für X Euro). Zur Stundenerfassung führen wir einen Studio Tagesreport. Bei Arbeitsschritten bei denen der Auftraggeber nicht anwesend ist, kann der Tagesreport auch von Mitarbeitern der Music School Remshalden unterschrieben werden. Sollte eine Produktion nach der vom Auftraggeber gebuchten Zeit ohne das nachweisliche Verschulden der Music School Remshalden nicht zum Abschluss gebracht werden können, ist die Music School Remshalden nicht verpflichtet die Produktion zum Abschluss zu bringen. Terminzusagen zu Bearbeitungs- und Produktionsvorgängen erfolgen nach besten Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Bei Verzögerungen die auf technische oder terminliche Probleme Dritter wie Sprecher, Darsteller, Musiker, Kopierwerke etc. zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung.
3. Bezahlung
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart:
50% der Nettosumme des für die Produktion angestrebten Auftragsvolumens muss vor Produktionsbeginn in bar oder per Überweisung an die Music School Remshalden gezahlt werden. Die Restsumme ist bei Übergabe der Master-CD im Datenformat fällig. Vervielfältigungen, Fotos, GEMA-Gebühren, Grafik- und Layout Arbeiten sowie alle Dienstleistungen die sich nicht auf die reine Audioproduktion beziehen, müssen im Voraus bezahlt werden. Alle Rechnungsbeträge verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer.
4. Der Auftraggeber
Alle Leistungen, Lieferungen, Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Auftraggeber ist, wer die Durchführung des Auftrages - schriftlich oder mündlich - veranlasst hat, auch wenn die Rechnung auf seinen Wunsch an einen Dritten erfolgt, d. h. er haftet voll neben dem Dritten für den Rechnungsbetrag. Erfolgt die Auftragserteilung in Namen und in Rechnung eines Dritten, so ist die Music School Remshalden hierauf ausdrücklich hinzuweisen. Es besteht für die Music School Remshalden keine Verpflichtung, die Befugnis des Auftragsübermittlers zu überprüfen.
5. Termine
Wird ein - schriftlich oder mündlich – vereinbarter Produktionstermin fünf oder weniger Arbeitstage vor Produktionsbeginn durch den Auftraggeber abgesagt, wird eine Konventionalstrafe von 50% des angestrebten Nettoauftragsvolumens fällig. Erscheint der Auftraggeber nicht zum - schriftlich oder mündlich - vereinbarten Produktionstermins, werden 100% des angestrebten Nettoauftragsvolumens fällig. Dies gilt für alle zwischen Auftraggeber und Tonstudio - schriftlich oder mündlich - vereinbarten Termine, beispielsweise auch Fotosessions, Ortsbegehungen oder Konzerte. Absagen müssen immer und ohne Ausnahmen schriftlich erfolgen.
6. Auftragsbestätigung
Für die Music School Remshalden besteht die Verpflichtung zu einer schriftlichen Auftragsbestätigung nur dann, wenn dies vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt wird.
7. Einflüsse auf die Aufnahmequalität
Die Music School Remshalden ist nicht für Qualitätsprobleme verantwortlich oder haftbar zu machen, die durch Dritte oder äußere Einflüsse während oder nach der Aufnahme entstehen, insbesondere bei Aufnahmen vor Ort (z.B. Nebengeräusche, knackender Fußboden, hustende Zuschauer, Gewitter etc.). Dies gilt auch für Studioaufnahmen (z.B. Gewitter etc.).
8. Haftung für Schäden
Der Auftraggeber haftet voll für alle durch ihn oder von ihm im Rahmen des Auftrages verpflichteten mitwirkenden Personen entstanden Schäden im Studio, der technischen oder sonstigen Einrichtungen. Dies gilt ebenfalls für Schäden die bei Aufnahmen vor Ort durch Dritte (z.B. Musiker, Publikum) sowie technische sowie andere Mängel (z.B. mangelhafte Stromversorgung, Feuchtigkeit) entstehen.
9. Urheberrechtliches
Werden innerhalb der Aufträge auf Kundenwunsch geschützte Werke, Musik oder Sprache verwendet, so obliegt die Klärung etwaiger Rechte Dritter, dem Auftraggeber.
10. Mitgebrachtes Material
Haftung für mitgebrachtes und bei uns verbliebenes Ton- und Bildmaterial kann nur bis zum Materialwert des Trägermaterials und nur bis zur Höchstdauer von 3 Monaten nach Rechnungslegung übernommen werden. Für Bearbeitungsschäden an fremden Tonband- und Videoaufzeichnungen, sowie sonstiger für die Produktion genutzter fremder Datenträger haftet der Auftraggeber bis zum Umfang des Materialwertes des Trägermaterials. Überlässt der Auftraggeber zur Bearbeitung, Vorführung o. ä. unwiederbringliche oder schwer ersetzliche Ton- und Bildaufzeichnungen, so liegt das Risiko, ggfs. auch der Abschluss einer Versicherung über den Materialwert hinaus und auch die Veranlassung der Herstellung von Sicherheitskopien beim Auftraggeber.
11. Qualitätskontrolle
Der Auftraggeber ist freigestellt, eine kostenlose Überprüfung der von der Music School Remshalden bearbeiteten Tonbänder oder Kopien auf Qualität, Laufeigenschaften (etc.) im Haus und auf den Apparaturen der Music School Remshalden oder mitgebrachten eigenen Apparaten vor der Auslieferung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Beanstandungen, die sich nach Lieferungen auf fremden Apparaturen ergeben, können nur anerkannt werden, wenn der Music School Remshalden grobe Fehler gegenüber den branchenüblichen Forderungen, Normen etc. nachweisbar sind.
12. Auftragserteilung
Dem Auftraggeber obliegt es, die Unmissverständlichkeit eines Auftrags durch Kennzeichnung am zu bearbeitenden Material oder durch schriftliche Angaben sicherzustellen.
13. Vermittelnde Tätigkeiten
Vermittelnde Tätigkeiten, wie z.B. Annahme und Abgabe von Lieferungen von und zu den Kopierwerken, Post- oder Bahnexpeditionen, Vermittlung von Sprechern und Darstellern (etc.) erfolgen, wenn sie nicht ausdrücklich Gegenstand eines Produktions- oder Bearbeitungsauftrages sind, stets im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, auch wenn hierauf von Seiten der Music School Remshalden nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Für solche vermittelnden Tätigkeiten übernimmt die Music School Remshalden keinerlei Haftung und Gewähr.
14. Verzögerungen
Für Verzögerungen, die durch Verschulden der Music School Remshalden im Ablauf eines Bearbeitungs- oder Produktionsvorganges entstehen, haftet diese nur bis zur Höhe der durch die Verzögerung entstandenen Eigenleistungen. Fremdleistungen sowie mittelbare Schäden sind in der Haftung nicht eingeschlossen. Wenn keine besonderen Preisvereinbarungen getroffen werden, gelten die am Ablieferungstag gültigen Listenpreise der Music School Remshalden als vereinbart. Preise und Preislisten werden auf Befragen jederzeit zur Verfügung gestellt.
15. Fremdleistungen
Sind im Zuge einer Auftragsdurchführung Fremdleistungen erforderlich, so ist die Music School Remshalden grundsätzlich nicht für Qualität, Pünktlichkeit und Kosten dieser Leistungen verantwortlich zu machen.
16. Ton- und Textschöpfungen
Für Ton- und Textschöpfungen, die im Rahmen des Auftrags durch den Auftraggeber erstellt oder aus Archiven gestellt werden, bleiben alle Aufführungsrechte oder Vervielfältigungsrechte bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Auftrag und anderer Aufträge des Auftraggebers oder bis zur gesonderten Vereinbarung der Lizenznehmung bei der Music School Remshalden, ebenso das Eigentum am gelieferten Material.
17. Versand
Versendung und Transport von Material aller Art erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Verpackung erfolgt nach Ermessen. Sie wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
18. Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Remshalden
.
19. Salvatorische Klausel
Ist eine dieser Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Bestimmung unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und bleibt im Übrigen zu verhandeln
Musikunterricht, Instrument lernen, Gitarre, Gitarre lernen, Gitarre spielen, Bass, Bass lernen, Bass spielen, Gesang, Schlagzeug, Schlagzeug lernen, Schlagzeug spielen, Keyboard, Keyboard lernen, Keyboard spielen, Klavier, Klavier lernen, Klavier spielen, Tonstudio, Musikstudio, Aufnahmen, Tonaufnahmen, Musikaufnahmen, Recording, Musicrecording, Band aufnehmen, Studio, Rock, Pop, Jazz, Workshops, Workshop, Remshalden, Weinstadt, Schorndorf, Kernen im Remstal, Waiblingen, Fellbach, Winterbach, Buoch, Korb, Aichwald, Stuttgart, Berglen, Remstal
Musikunterricht, Instrument lernen, Gitarre, Gitarre lernen, Gitarre spielen, Bass, Bass lernen, Bass spielen, Gesang, Schlagzeug, Schlagzeug lernen, Schlagzeug spielen, Keyboard, Keyboard lernen, Keyboard spielen, Klavier, Klavier lernen, Klavier spielen, Tonstudio, Musikstudio, Aufnahmen, Tonaufnahmen, Musikaufnahmen, Recording, Musicrecording, Band aufnehmen, Studio, Rock, Pop, Jazz, Workshops, Workshop, Remshalden, Weinstadt, Schorndorf, Kernen im Remstal, Waiblingen, Fellbach, Winterbach, Buoch, Korb, Aichwald, Stuttgart, Berglen, Remstal